Kostenlose Musterschreiben für eine Mieterhöhung – gute Vorlagen und Texte
Wenn Sie sich zur Begründung der Mieterhöhung auf einen Mietspiegel beziehen, müssen Sie Ihrem Mieter erläutern, in welches Raster des Mietspiegels die Wohnung einzuordnen ist. z.B.: Die Mietwohnung liegt in Musterstadt, wurde 1996 erstellt, ist 80 m² groß, hat Zugang zum gemeinschaftlich genutzten Garten, verfügt über ein Wannenbad und Sammelheizung. Die Wohnung befindet sich in sehr guter Wohnlage.
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Sehr geehrte Frau Muster,
seit dem 1. September 1996 beträgt Ihre Nettokaltmiete für Ihre Wohnung 685,40 Euro monatlich.
Bei einer Wohnfläche von 80 m² entspricht dies 8,56 Euro/m².
Diese Miete entspricht nicht mehr dem üblichen Mietpreis für vergleichbare Wohnungen.
Gemäß § 558 BGB bin ich berechtigt, von Ihnen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Mietpreises zu verlangen, da die Miete zum geplanten Mietpreiserhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist.
Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus den üblichen Entgelten, die in Musterstadt für Wohnraum vergleichbarer Art, Ausstattung, Größe, und Lage in den letzten vier Jahren üblich un durchschnittlich sind.
Ortsüblich ist eine Nettokaltmiete von 9,91 Euro/m². Zur Begründung nehme ich Bezug auf den Mietspiegel für Musterstadt, den Sie als Anlage erhalten. Demnach ist Ihre Wohnung in das Rasterfeld XY einzuordnen.
Dieses begründe ich wie folgt: Wohnung mit Wannenbad; Gartenzugang und Sammelheizung, Baujahr 1996, Wohnlage: sehr gut, Wohnungsgröße 80 m².
Das genannte Rasterfeld weist eine Preisspanne von 8,29 Euro/m² bis 11,53 Euro/m² aus. Der Mittelwert beträgt 9,91 Euro/m². Dieser Mittelwert ist angemessen, da Ihre Wohnung keine von den Kriterien des Mietspiegels abweichenden Merkmale aufweist.
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Weitere erfüllte Voraussetzung für die Mieterhöhung ist, dass sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen, nicht um mehr als 20% erhöht (Kappungsgrenze).
Die erhöhte Nettokaltmiete berechnet sich wie folgt:
9,91 Euro x 80 m² Wohnfläche = 792,80 Euro monatlich.
Daraus ergibt sich folgende neue Gesamtmiete: 792,80 Euro
Die erhöhte Miete ist gemäß § 558b BGB mit Beginn des dritten Kalendermonats zu zahlen, der auf den Zugang dieses Verlangens folgt, also ab xx.xx.xxxx
Ich bitte Sie, mir bis zum xx.xx.xxxx mitzuteilen, ob Sie dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen. Verwenden Sie dafür bitte das beigefügte Kopie.
Mit freundlichen Grüßen Mustername
Anlage Mietspiegel